Allgemeine Vetragsbedingungen Kunst

 

Präambel
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen Kunst berücksichtigen die Verkehrsgebräuche im Zusammenhang mit der Spedition, Beförderung und Behandlung von Kunst und Antiquitäten, Ausstellungsgegenständen, Sammlungen und artverwandten Gegenständen (im Folgenden: Kunstgegenstände). Alle Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen durch Art-Express erbracht. Die Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Auf die Haftungsausschlüsse und die Haftungsbeschränkungen wird hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeit der Vereinbarung und Versicherung höherer Haftungen.

 

Anwendungsbereich

 

 

 

Angaben über die Kunstgegenstände

 

 

Haftung

 

 

 

Bei Beförderung per Kraftfahrzeug auf der Straße, per Flugzeug, Eisenbahn, Binnen- oder Seeschiff, wird nach den für diese Verkehrsmittel geltenden Vorschriften gehaftet, soweit diese zwingend Anwendung finden. Auf die beschränkte oder ausgeschlossene Haftung in der Seefracht wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Haftungsausschlüsse

 

Art-Express ist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von ihm verschuldete Weisung des Auftraggebers oder eines Verfügungsberechtigten oder durch Umstände, die er mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnte, versucht worden ist.

 

 

Haftungsbeschränkungen

 

Soweit zwingende Bestimmungen (Ziffer 3.2.) nicht entgegenstehen und vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.7., ist die Haftung von Art-Express – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt beschränkt:

 

 

 

 

 

Art-Express besorgt in diesem Fall die Versicherung des Kunstgegenstandes, zum Beispiel eine Transport- oder Lagerversicherung, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und den zu deckenden Gefahren. Im Zweifel entscheidet Art-Express nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung und schließt sie zu marktüblichen Bedingungen ab. Für die Versicherungsbesorgung steht Art-Express eine besondere Vergütung und Ersatz seiner Auslagen zu.

 

 

 

 

Ablieferung, Reklamation

 

 

 

Zahlung, Aufrechnung, Verjährung

 

 

Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Begleitpapiere. Ist der Auftraggeber im Verzug, kann Art-Express nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten ohne weitere Förmlichkeiten so viel verkaufen, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist. Der Formlose Verkauf kann auch dann erfolgen, wenn sich der Auftraggeber trotz durchgeführter Nachforschungen nicht ermitteln lässt. Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann Art-Express die übliche Verkaufsprovision vom Bruttoerlös berechnen.

 

 

Schlussbestimmungen

 

Art Express – Alter Teichweg 11-13 – 22081 Hamburg